Biskupek Spreng- und Pyrotechnik
 



PLANUNG UND ANTRAG­STELLUNG

Die Durchführung von Feuerwerken unterliegt den strengen Rahmen­­bedin­­gungen des Sprengstoff­gesetzes. Dies ist bereits bei der Planung eines professionellen Feuerwerkes zu berücksichtigen.

Die Planung beginnt mit einem gemeinsamen Ortstermin und der Besichtigung des Abbrennplatzes für das Feuerwerk. Hierbei ist der erforderliche Schutzabstand zu besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Reetdächern) oder Betriebseinrichtungen zu berücksichtigen. Die Schutz- und Sicherheitsabstände werden durch die geplanten pyrotechnischen Gegenstände vorgegeben. 

Der Pyrotechniker erstellt eine individuelle Gefährdungsbeurteilung und setzt die pyrotechnischen Gegenstände nach den örtlichen Gegebenheiten ein. Die Ergebnisse der Ortsbesichtigung fließen dann in Ihr Angebot ein.








Nach der Beauftragung sollte mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Feuerwerk eine Anzeige des Feuerwerkes bei der zuständigen Behörde erfolgen. Die Zuständigkeiten sind in den Bundesländern durchaus unterschiedlich geregelt. Wir kümmern uns um die Antragstellung und erstellen alle erforderlichen Unterlagen (Anzeige, Lagepläne, Übersichtskarten).

Im Rahmen des Geneh­migungs­verfahrens stehen wir für die zuständige Behörde als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie als Veranstalter bekommen häufig von diesen Abläufen nichts mit. Sie können sich also voll und ganz auf Ihr Event konzentrieren. Die Durchführung des Genehmigungs­verfahrens ist bei uns immer Bestandteil unserer Dienstleistung.

Im Einzelfall können weitere Geneh­mi­gungs­­verfahren im Zusammenhang mit Feuerwerken im Hafengebiet oder auf Wasserstraßen erforderlich werden. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung.

KONTAKT




E-Mail
Anruf